Gottesdienste sind wieder gestattet
Gottesdienste sind wieder gestattet
Nach dem Beschluss des Bundesrates dürfen ab dem 29. Mai öffentliche und schlichte Gottesdienste wieder gefeiert werden. Die Wochen des Übergangs werden anspruchsvoll sein und die Eigenverantwortung wird noch wichtiger. Es gilt der Grundsatz, immer auf Hygiene und Distanz zu achten. Das Schutzkonzept, welches bei den Gottesdienstfeiern eingehalten werden muss, erfordert auch von allen Gläubigen viel Disziplin. Liturgische Anlässe wie Prozessionen oder Bittgänge werden vorerst nicht stattfinden. Die Gottesdienste werden schlicht gehalten und auf den Einsatz der Ministranten wird bis auf weiteres verzichtet.
Besonders erfreulich ist, dass Tauffeier und Trauungen unter Einhaltungen des Schutzkonzeptes wieder stattfinden dürfen. Auch Beerdigungsgottesdienste in der Kirche sind mit den vorgegebenen Massnahmen wieder möglich.
Wir sind sehr bemüht alle Schutzmassnahmen des Bundes umzusetzen. Sie werden gebeten, die Kirche beim Haupteingang zu betreten und sich mit genügend Abstand in die Bänke zu setzen.
Folgende Gottesdienste finden in der Pfarrkirche Boswil statt:
Sonntag, 7. Juni um 10.30 Uhr
Donnerstag, 11. Juni Fronleichnam um 9.30 Uhr
Wir feiern Fronleichnam, gemeinsam mit Bünzen in der Pfarrkirche Boswil. Die Eucharistiefeier beginnt um 9.30 Uhr in der Kirche. Es wird keine Prozession durchgeführt.
Samstag, 13. Juni um 19.00 Uhr
Wir freuen uns sehr, den Schritt in die Lockerung mit Ihnen gehen zu dürfen.
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